Verfügungen

Patienten-/Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält die Wünsche des Betroffenen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege, die er auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern kann.

Patientenverfügung enthält die Wünsche des Betroffenen

Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

Diese gibt die Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.

Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss.

Die Vollmacht mit Betreuungsverfügung macht in der Regel eine gerichtlich angeordnete Betreuung entbehrlich.

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